Karte: Stand Umsetzung des Mehrwertausgleichs im Kanton Zürich (MAG)

Verantwortlich für Geodaten

Amt für Raumentwicklung
Abteilung Raumplanung
Urs Wachter
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich

Tel: +41 43 259 30 22
Tel direkt: +41 43 259 30 46
E-Mail: urs.wachter@bd.zh.ch
www: https://www.zh.ch/de/planen-bauen/raumplanung.html

Informationen
Nr
2458
Nr
2458
Bezeichnung
Stand Umsetzung des Mehrwertausgleichs im Kanton Zürich (MAG)
Bezeichnung
Stand Umsetzung des Mehrwertausgleichs im Kanton Zürich (MAG)
Beschreibung
Mit dem Inkrafttreten des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) sowie der Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) am 1. Januar 2021 erhalten die Gemeinden im Kanton Zürich die Möglichkeit, einen kommunalen Mehrwertausgleich einzuführen. Für Grundstücke, deren Wert durch eine Umzonung oder eine Aufzonung steigt (Planungsvorteil), kann eine Mehrwertabgabe erhoben werden. Bevor der kommunale Mehrwertausgleich vollzogen werden kann, müssen die Gemeinden einige Änderungen an ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) vornehmen. Für diese Anpassungen sieht das MAG einen Zeitraum bis zum 1. März 2025 vor. Die GIS-Browserkarte gibt Auskunft über den Stand der Revisionen der Bauordnungen hinsichtlich der Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs und bietet somit eine Übersicht über den Stand der BZO-Revisionen sowie die von den Gemeinden gewählten Abgabesätze und Freiflächen. Hierbei gilt zu beachten, dass beide Werte erst ab Inkraftsetzung der BZO verbindlich sind und angewendet werden können. Zuvor sind noch Änderungen möglich. Die Karte unterscheidet daher farblich, ob noch kein Mehrwertausgleich in der Bauordnung vorgesehen ist, ob die entsprechende Revision durch das Amt für Raumentwicklung vorgeprüft worden ist, ob sie genehmigt worden ist oder ob der Mehrwertausgleich in der Bauordnung in Kraft ist.
Beschreibung
Mit dem Inkrafttreten des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) sowie der Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) am 1. Januar 2021 erhalten die Gemeinden im Kanton Zürich die Möglichkeit, einen kommunalen Mehrwertausgleich einzuführen. Für Grundstücke, deren Wert durch eine Umzonung oder eine Aufzonung steigt (Planungsvorteil), kann eine Mehrwertabgabe erhoben werden. Bevor der kommunale Mehrwertausgleich vollzogen werden kann, müssen die Gemeinden einige Änderungen an ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) vornehmen. Für diese Anpassungen sieht das MAG einen Zeitraum bis zum 1. März 2025 vor. Die GIS-Browserkarte gibt Auskunft über den Stand der Revisionen der Bauordnungen hinsichtlich der Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs und bietet somit eine Übersicht über den Stand der BZO-Revisionen sowie die von den Gemeinden gewählten Abgabesätze und Freiflächen. Hierbei gilt zu beachten, dass beide Werte erst ab Inkraftsetzung der BZO verbindlich sind und angewendet werden können. Zuvor sind noch Änderungen möglich. Die Karte unterscheidet daher farblich, ob noch kein Mehrwertausgleich in der Bauordnung vorgesehen ist, ob die entsprechende Revision durch das Amt für Raumentwicklung vorgeprüft worden ist, ob sie genehmigt worden ist oder ob der Mehrwertausgleich in der Bauordnung in Kraft ist.
Geometadaten letzte Änderung
23.02.2022
Geometadaten letzte Änderung
23.02.2022
Kartentyp
GB3
Kartentyp
GB3
Verwendete Geodatendaten

865 Gemeindegrenzen

Gemeindegrenzen GIS-ZH

3568 Stand Umsetzung des Mehrwertausgleichs im Kanton Zürich (MAG)

Stand Umsetzung des Mehrwertausgleichs des kommunalen Mehrwertausgleichs im Kanton Zürich (MAG) nach Gemeinden.