Datensatz: Stand der Harmonisierungen der Baubegriffe in den Gemeinden (IVHB)

Datenherr

Amt für Raumentwicklung
Abteilung Raumplanung
Fachstelle Räumliche Daten und Analysen
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich

Tel: +41 43 259 30 22
Tel direkt: 043 259 30 22
E-Mail: frda@bd.zh.ch
www: https://www.zh.ch/de/planen-bauen/raumplanung.html
Bemerkung: Fachstelle innerhalb der Abteilung Raumplanung

Verantwortlich für Geodaten

Amt für Raumentwicklung
Abteilung Raumplanung
Urs Wachter
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich

Tel: +41 43 259 30 22
Tel direkt: +41 43 259 30 46
E-Mail: urs.wachter@bd.zh.ch
www: https://www.zh.ch/de/planen-bauen/raumplanung.html

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Beschreibung/Inhalt
GIS-ZH Nr
511
GIS-ZH Nr
511
Bezeichnung
Stand der Harmonisierungen der Baubegriffe in den Gemeinden (IVHB)
Bezeichnung
Stand der Harmonisierungen der Baubegriffe in den Gemeinden (IVHB)
Kurzbeschreibung
Die vorliegende Karte bietet einen Überblick, welche Gemeinden ihre Bauordnungen an die IVHB angepasst haben. Dabei wird in die planungsrechtlichen Verfahrensschritte Vorprüfung, Genehmigung und Inkfraftsetzung unterschieden.
Kurzbeschreibung
Die vorliegende Karte bietet einen Überblick, welche Gemeinden ihre Bauordnungen an die IVHB angepasst haben. Dabei wird in die planungsrechtlichen Verfahrensschritte Vorprüfung, Genehmigung und Inkfraftsetzung unterschieden.
Beschreibung
Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist ein Vertrag zwischen den Kantonen (Konkordat) mit dem Ziel, die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen. Die Harmonisierung soll das Planungs- und Baurecht für die Bauwirtschaft und die Bevölkerung vereinfachen. Der Kanton Zürich ist dem IVHB-Konkordat zwar nicht beigetreten, hat sich jedoch entschieden, die Harmonisierung dennoch umzusetzen. Weil im Kanton Zürich die Baubegriffe teilweise im Planungs- und Baugesetz (PBG; LS 700.1), teilweise aber auch in der Allgemeinen Bauverordnung (ABV; LS 700.2) geregelt sind, bedurfte neben dem PBG auch die ABV einer Änderung. Ausserdem mussten die Bauverfahrensverordnung (BVV; LS 700.6) und die Besondere Bauverordnung II (BBV II; LS 700.22) teilweise ebenfalls an die neuen Begriffe angepasst werden. Diese Gesetzesänderungen traten am 1. März 2017 auf kantonaler Ebene in Kraft. Die Änderungen werden in den einzelnen Gemeinden jedoch erst wirksam, wenn diese ihre Bau- und Zonenordnungen (BZO) ebenfalls harmonisiert haben. Die Gemeinden haben dazu Zeit bis am 28. Februar 2025.
Beschreibung
Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist ein Vertrag zwischen den Kantonen (Konkordat) mit dem Ziel, die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen. Die Harmonisierung soll das Planungs- und Baurecht für die Bauwirtschaft und die Bevölkerung vereinfachen. Der Kanton Zürich ist dem IVHB-Konkordat zwar nicht beigetreten, hat sich jedoch entschieden, die Harmonisierung dennoch umzusetzen. Weil im Kanton Zürich die Baubegriffe teilweise im Planungs- und Baugesetz (PBG; LS 700.1), teilweise aber auch in der Allgemeinen Bauverordnung (ABV; LS 700.2) geregelt sind, bedurfte neben dem PBG auch die ABV einer Änderung. Ausserdem mussten die Bauverfahrensverordnung (BVV; LS 700.6) und die Besondere Bauverordnung II (BBV II; LS 700.22) teilweise ebenfalls an die neuen Begriffe angepasst werden. Diese Gesetzesänderungen traten am 1. März 2017 auf kantonaler Ebene in Kraft. Die Änderungen werden in den einzelnen Gemeinden jedoch erst wirksam, wenn diese ihre Bau- und Zonenordnungen (BZO) ebenfalls harmonisiert haben. Die Gemeinden haben dazu Zeit bis am 28. Februar 2025.
eCH Geokategorien / Themen
Raumplanung, -entwicklung
eCH Geokategorien / Themen
Raumplanung, -entwicklung
Schlüsselwörter
IVHB, Raumplanung
Schlüsselwörter
IVHB, Raumplanung
Datenstand
Nachführungstyp
wöchentlich
Nachführungstyp
wöchentlich
Aktueller Datenstand
Aktueller Datenstand
Letzte Änderung der Geometadaten
08.05.2025
Letzte Änderung der Geometadaten
08.05.2025
Datenformat
Darstellungstyp
Vektor
Darstellungstyp
Vektor
Datenformat
ESRI ArcSDE-Layer (ROFA)
Datenformat
ESRI ArcSDE-Layer (ROFA)
Ausdehnung
Geographisches Gebiet / Ausdehnung
Kanton Zürich
Geographisches Gebiet / Ausdehnung
Kanton Zürich
Referenzsystem
CH1903+_LV95
Referenzsystem
CH1903+_LV95
Erfassungsmassstab
1:100000
Erfassungsmassstab
1:100000
Lagegenauigkeit
1.0 [m]
Lagegenauigkeit
1.0 [m]
Datenbezug
Abgabeformat
ESRI Shapefile (.shp)
Abgabeformat
ESRI Shapefile (.shp)
Elementen
511.511 - Stand der Harmonisierungen der Baubegriffe in den Gemeinden (IVHB)
GIS-ZH Nr.
511.511
GIS-ZH Nr.
511.511
Beschreibung
Die vorliegende Karte bietet einen Überblick, welche Gemeinden ihre Bauordnungen an die harmonisierten Baubegriffe (IVHB) angepasst haben oder gerade dabei sein. Dabei wird in die planungsrechtlichen Verfahrensschritte Vorprüfung, Genehmigung und Inkfraftsetzung unterschieden.
Beschreibung
Die vorliegende Karte bietet einen Überblick, welche Gemeinden ihre Bauordnungen an die harmonisierten Baubegriffe (IVHB) angepasst haben oder gerade dabei sein. Dabei wird in die planungsrechtlichen Verfahrensschritte Vorprüfung, Genehmigung und Inkfraftsetzung unterschieden.
Geometrietyp
Fläche
Geometrietyp
Fläche
PfadFilename
rofa.are_rp.ivhb_gemeinden
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rofa.are_rp.ivhb_gemeinden
Metadaten Sichtbarkeit
Internet
Metadaten Sichtbarkeit
Internet
Datenbezugsart
Kein Datenbezug
Datenbezugsart
Kein Datenbezug
Attribute
Name
Typ
Name
Typ
Einheit
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Typ
Einheit
Beschreibung
bfs
Long Integer
bfs
Long Integer
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BFS-Nummer
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Gemeinde-Name
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Stand der IVHB-Umsetzung in der Gemeinde
genehmigungsdatum
Date
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Datum der ARE-Genehmigung
genehmigungsnummer
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genehmigungsnummer
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Nummer der ARE-Genehmigung
inkraftsetzungsdatum
Date
inkraftsetzungsdatum
Date
inkraftsetzungsdatum
Date
Datum der Inkraftsetzung nach der Publikation im kantonalen Amtsblatt
docid_vorlage
String
docid_vorlage
String
docid_vorlage
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Link zu den digitalen Dokumenten der Vorlage
docid_bauo
String
docid_bauo
String
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Link zur Bauordnung der Gemeinde
vorgeprueft
String
vorgeprueft
String
vorgeprueft
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Ist die Vorlage durch das ARE bereits vorgeprüft worden? Ja oder Nein